Mecklenburg im 19. Jahrhundert

 

Mecklenburg ist ein flachhügeliges. von Südost nach Nordwest von den Ausläufern der eiszeitli­chen Grundmoränen gekennzeichnetes Land. Es bietet einen besonderen Reiz. der erst heute be­wußt erlebt wird. Die Handelswege durchliefen Mecklenburg in Nord-Süd- und Ost-West-Rich­tung und hatten Flußniederungen und HÖhen­züge zu überwinden. Die dünne Besiedlung und der geringe Industriealisierungsgrad des Landes gaben auch der Eisenbahn das Gepräge. Die Großgrundbesitzer erwarteten die verkehrliche Erschließung des Landes, waren aber nur bedingt bereit, die für einen Bahnbau erforderlichen Konsequenzen einzugehen.

 

Gesellschaftliche Verhältnisse

 

Das Land Mecklenburg bestand irn 19. Jahrhun­dert aus den Landesteilen Mecklenburg-Schwerin, Mecklenburg-Strelitz und dem Fürstentum Ratze­burg, einer Enklave, die zu Mecklenburg-Strelitz gehörte. Die unterschiedliche Größe dieser Lan­desteile ist historisch entstanden durch das Aus­sterben von Nebenlinien des Herrscherge­schlechts, deren Länder Mecklenburg-Schwerin zufielen. Die Herzöge wurden 1815 auf dem Wiener Kongreß zu Großherzögen erhoben ; sie führten in Schwerin und Strelitz den gleichen Titel. Dies deutet auf den gemeinsamen Ur­sprung hin, der auch in einem Vertrag zwischen beiden Ländern zum Ausdruck kommt. In diesem Staatsvertrag war bestimmt, daß bei Erlöschen eines Hauses dessen Länder dem anderen Hause zufallen sollten. Dieser Fall trat 1918 ein, als die Strelitzer Linie ausstarb und beide Meck­lenburg bis 1919 von Friedrich Franz IV. von Mecklenburg-Schwerin regiert wurden.

Beide Landesteile von Mecklenburg besaßen bis 1919 keine Verfassung. Mecklenburg-Schwerin wurde auf der Grundlage des" Landesgrundge­setzlichen Erbvergleiches" vom 18. April 1755 vom Großherzog absolut regiert. In dem Erbvergleich war auch die Zusammensetzung des mecklenbur­gischen Landtages enthalten. Dieser Landtag wurde nicht gewählt. Er bestand aus - der Ritterschaft - den zumeist adligen Besit­zern der Rittergüter - und- der Landschaft - den Bürgermeistern Städte.

Dadurch hatten die Großgrundbesitzer in jedem Fall die Mehrheit, was in der Zusammensetzung des Landtages irn Jahre 1850 zum Ausdruck kommt: 688 Gutsbesitzern standen 49 Bürgermei­ster gegenüber.

Vom Landtag waren Vorlagen zu beschließen, die den Grundbesitz und die Städte direkt be­trafen, unter anderem die Bewilligung von Steuern und Anleihen. Damit hatten die Groß­grundbesitzer die politische und ökonomische Macht, und sie nutzten diesen Umstand. So wurde z. B. die Bewilligung von Steuern oder Anleihen von einer gleichzeitigen Zustimmung zu bestimmten Zöllen abhängig gemacht.

Auch in der wirtschaftlichen Gliederung des Lan­des kommt die dominierende Rolle des Grund­besitzes zum Ausdruck: irn Jahre 1850 gehörten 42 Prozent des Landes mit 38 Prozent der Ein­wohner zu den Domänen, die als direktes Eigen­tum des Hofes vom Großherzog unumschränkt beherrscht wurden. Auch auf den Gütern mit weiteren 39 Prozent der Einwohnerschaft herrschten bis 1919 die Besitzer fast uneinge­schränkt. In den Städten lebten nur 23 Prozent der Bevölkerung. Damit ist Mecklenburg im 19. Jahrhundert als ein reines Agrarland charakterisiert.

 

 

Mecklenburg im 19 Jahrhundert

Die Herausbildung der mecklenburgischen Staatseisenbahnen

Die Bahnanlagen

Die Fahrzeuge

Das Tarifwesen

Die Soziale Lage der Eisenbahner

Die militärische Bedeutung

Die weitere Entwicklung